Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen

1. Definitionen und Auslegung

1.1 Definitionen:

Bedingungen: die in diesem Dokument dargelegten Bestimmungen und Bedingungen, die von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit der Klausel 14.4.

Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.

Kunde: die Person oder Firma, die Waren und/oder Dienstleistungen vom Lieferanten kauft.

Deliverables: bezeichnet jegliche Dokumentation oder andere Informationen, die als Teil der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Ereignis Höherer Gewalt: ein Ereignis oder Umstand, das sich der Kontrolle einer Partei entzieht.

Güter: die in der Bestellung aufgeführten Güter (oder ein Teil davon).

Warenspezifikation: jede Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen oder der CE-Kennzeichnung, die in der Dokumentation des Lieferanten oder auf seiner Website aufgeführt ist, oder jede Änderung, die zwischen dem Kunden und dem Lieferanten schriftlich vereinbart wurde.

Geistige Eigentumsrechte: Patente, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, Persönlichkeitsrechte, Marken, Geschäftsnamen und Domainnamen, Rechte an der Aufmachung und Aufmachung, Goodwill und das Recht, wegen Kennzeichenverletzung oder unlauterem Wettbewerb zu klagen, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte, Rechte zur Nutzung und zum Schutz der Vertraulichkeit vertraulicher Informationen (einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse), und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, und einschließlich aller Anträge und Rechte zur Beantragung und Erteilung, Erneuerung oder Verlängerung solcher Rechte und Rechte zur Inanspruchnahme einer Priorität für solche Rechte sowie alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Schutzformen, die jetzt oder in Zukunft in irgendeinem Teil der Welt bestehen oder bestehen werden

Bestellung: die Bestellung des Kunden der Waren und/oder Dienstleistungen, wie sie im Bestellformular des Lieferanten, in der schriftlichen Annahme des Angebots des Lieferanten durch den Kunden oder im Bestellformular des Kunden aufgeführt ist

Auftragsbestätigung: das Dokument, das vom Lieferanten erstellt und an den Kunden versandt wird, nachdem der Lieferant eine Bestellung erhalten und angenommen hat

Dienstleistungen: die Dienstleistungen, einschließlich der Liefergegenstände, die der Lieferant dem Kunden gemäß der Dienstleistungsspezifikation liefert

Dienstleistungsspezifikation: die Beschreibung oder Spezifikation für die Dienstleistungen, die der Lieferant dem Kunden schriftlich zur Verfügung stellt

Lieferant: Chalice Medical (Europe) GmbH (eingetragen in Deutschland unter der Firmennummer HRB 17116).

1.2 Auslegung

1.2.1 Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche Bestimmung in der geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift schließt alle nach diesem Gesetz oder dieser Rechtsvorschrift erlassenen untergeordneten Gesetze in ihrer geänderten oder wieder in Kraft gesetzten Fassung ein.

1.2.2 Jede Phrase, die durch die Begriffe eingeführt wird, einschließlich, einschließlich, insbesondere oder ähnliche Ausdrücke, ist als veranschaulichend auszulegen und darf den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter nicht einschränken.

1.2.3 Ein Verweis auf das Schreiben oder Schreiben schließt E-Mails ein.

2. Vertragsgrundlage

2.1 Diese Bedingungen gelten für diesen Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde zu verhängen oder aufzunehmen versucht oder die durch Handel, Gewohnheiten, Praktiken oder Geschäftsabläufe impliziert sind. Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, das ihm andernfalls zustehen könnte, sich auf eine Bedingung zu berufen, die in Dokumenten des Kunden, die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind, gebilligt oder geliefert wird oder darin enthalten ist, einschließlich und ohne Einschränkung aller in der Bestellung des Kunden enthaltenen Bedingungen.

2.2 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf der Waren und/oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen dar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle anwendbaren Waren- oder Dienstleistungsspezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.3 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine Auftragsbestätigung ausstellt, woraufhin dieser Vertrag zustande kommt.

2.4 Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot für die Waren und/oder Dienstleistungen stellt kein Angebot dar. Ein Kostenvoranschlag ist nur für einen Zeitraum von 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig.

2.5 Alle vom Lieferanten herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung sowie alle Beschreibungen der Waren oder Abbildungen oder Beschreibungen der Dienstleistungen, die in den Katalogen oder Broschüren des Lieferanten enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Dienstleistungen und/oder Waren zu vermitteln. Diese sind nicht Teil dieses Vertrags und haben keine vertragliche Wirkung.

2.6 Um der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 zu entsprechen, behält sich der Lieferant das Recht vor, nach erfolgreicher Lieferung der Waren gemäß Klausel 4.3 den Kunden zu kontaktieren, um allgemeine oder spezifische Informationen über die Waren aus Gründen der nachträglichen Marktüberwachung zu erhalten.

3.           Waren

3.1            Die Waren entsprechen der Warenspezifikation.

3.2             Der Lieferant behält sich das Recht zu Folgendem vor:

3.2.1             die Güterspezifikation und jegliche Dokumentation zu ändern, falls dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen erforderlich ist; oder

3.2.2            Materialien oder Teile, die in den Waren verwendet werden und die aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sind, durch alternative Materialien oder Teile zu ersetzen, soweit dies ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt oder dies zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist.

4.           Lieferung

4.1             Der Lieferant stellt sicher, dass jeder Warenlieferung ein Lieferschein beigefügt ist, aus dem das Datum der Bestellung, die Art und Menge der Waren (einschließlich des Codes oder der Chargennummer der Waren, falls zutreffend), besondere Lagerungsanweisungen (falls zutreffend) und, falls die Waren in Teillieferungen geliefert werden, der ausstehende Restbetrag der noch zu liefernden Waren hervorgeht.

4.2            In der Bestellung wird der Lieferort angegeben, bei dem es sich um die vom Kunden benannten Räumlichkeiten oder die Räumlichkeiten des benannten Spediteurs handeln kann („Lieferort“). Der Lieferant sendet eine Auftragsbestätigung und die Waren an den Lieferort zu liefern.

4.3             Vorbehaltlich des Absatzes 4.6 ist die Lieferung der Güter abgeschlossen, wenn die Güter am Lieferort eintreffen.

4.4            Alle angegebenen Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und die Lieferzeit ist nicht von entscheidender Bedeutung. Der Lieferant ist bestrebt, die Waren in Übereinstimmung mit den in der Bestellung dokumentierten Zeitplänen zu liefern, haftet jedoch nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zu geben, die für die Lieferung der Waren relevant sind, verursacht werden.

4.5             Wenn der Lieferant die Waren nicht innerhalb eines (1) Monats nach dem in der Bestellung angegebenen geschätzten Zeitrahmen liefert, ist das einzige Rechtsmittel des Kunden das Recht, die Bestellung zu stornieren.

4.6            Wenn der Kunde die Lieferung der Waren nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach dem ersten Versuch des Lieferanten, die Waren an den Lieferort zu liefern, annimmt, dann, außer wenn ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch ein Ereignis Höherer Gewalt oder die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Lieferanten im Rahmen dieses Vertrags verursacht wird:

4.6.1            die Lieferung der Waren gilt um 9.00 Uhr am dritten Tag nach dem Tag, an dem der Lieferant zum ersten Mal versucht hat, die Waren an den Lieferort des Kunden zu liefern, als abgeschlossen; und

4.6.2             der Lieferant lagert die Waren bis zur Lieferung und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.

 4.7            Der Lieferant kann die Waren in Teillieferungen liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden müssen, wobei jede Teillieferung einen separaten Vertrag darstellt. Eine Lieferverzögerung oder ein Mangel in einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.

5.           Garantie

5.1            Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum („Gewährleistungsfrist“)

5.1.1             mit ihrer Beschreibung und der Spezifikation übereinstimmen; und

5.1.2           frei von Materialfehlern in Konstruktion, Material und Verarbeitung sind; und

5.1.3            von zufriedenstellender Qualität sind.

5.2            Vorbehaltlich Klausel 5.3wenn:

5.2.1            der Kunde den Lieferanten während der Garantiezeit innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Entdeckung schriftlich benachrichtigt, dass einige oder alle Waren nicht mit der in Klausel genannten Garantie übereinstimmen5.1;

5.2.2            wird dem Lieferanten (oder seinem benannten Vertreter) eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren gegeben; und

5.2.3             der Kunde (wenn er vom Lieferanten dazu aufgefordert wird) schickt diese Waren auf Kosten des Lieferanten an dessen Geschäftssitz zurück, hat der Lieferant nach seiner Wahl die fehlerhaften Waren zu reparieren oder zu ersetzen oder den Preis der fehlerhaften Waren zu erstatten (oder eine Gutschrift auf den Wert zu gewähren).

5.3             Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 bei einem der folgenden Ereignisse:

5.3.1             der Kunde nutzt diese Waren nach Benachrichtigung gemäß Klausel auf andere Art und Weise 5.2;

5.3.2            der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich der Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Waren oder (wenn es keine gibt) die guten Handelspraktiken in Bezug auf diese nicht befolgt hat;

5.3.3            der Mangel entsteht dadurch, dass der Lieferant einer vom Kunden gelieferten Zeichnung, einem Entwurf oder einer Spezifikation folgt;

5.3.4             der Kunde repariert solche Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten ändert oder repariert;

5.3.5             der Mangel ist durch normalen Verschleiß, mutwillige Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden;

5.3.6             die Waren weichen aufgrund von Änderungen von der Spezifikation ab, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen; oder

5.3.7            der Schaden oder Mangel sind nach Abschluss der Lieferung entstanden.

 5.4             Mit Ausnahme der in dieser Klausel vorgesehenen Fälle 5Der Lieferant haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1. genannten Garantie.

5.5             Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, von diesem Vertrag ausgeschlossen.

5.6             Diese Bedingungen gelten für alle reparierten oder vom Lieferanten gelieferten Ersatzwaren für den Rest der Garantiezeit.

6.           Berechtigung und Risiko

6.1             Das Risiko der Waren geht mit Abschluss der Lieferung gemäß den Klauseln 4.2 und 4.6.1.

6.2             Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in frei verfügbaren Mitteln) für die Waren erhält.

6.3             Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, muss der Kunde

6.3.1             die Waren (ohne Kosten für den Lieferanten) getrennt von allen anderen Waren im Besitz des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben;

6.3.2             keine Erkennungszeichen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren entfernen, verunstalten oder unkenntlich machen;

6.3.3             die Güter in zufriedenstellendem Zustand zu halten und sie ab dem Zeitpunkt der Lieferung gegen alle Risiken zu ihrem vollen Preis versichert zu halten;

6.3.4             den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einem der in Klausel aufgeführten Ereignisse betroffen ist 11.1und

6.3.5             dem Lieferanten die Informationen über die Waren zu geben, die der Lieferant von Zeit zu Zeit benötigt.

 6.4             Wenn der Kunde, bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, von einem der in Klausel 11.1Wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, kann der Lieferant alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, betreten, um sie zurückzuholen, ohne irgendein anderes Recht oder Rechtsmittel einzuschränken, das der Lieferant gegebenenfalls vom Kunden verlangen muss.

7.           Bereitstellung von Dienstleistungen

7.1             Der Lieferant liefert die Dienstleistungen an den Kunden in Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis in allen wesentlichen Belangen.

7.2             Der Lieferant unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die in der Bestellung angegebenen Leistungsdaten für die Dienstleistungen einzuhalten, doch handelt es sich bei diesen Daten nur um Schätzungen, und die Zeit ist für die Erbringung der Dienstleistungen nicht ausschlaggebend.

7.3             Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Leistungsspezifikation zu ändern, wenn dies erforderlich ist, um geltendem Recht oder regulatorischen Anforderungen zu entsprechen, oder wenn die Änderung die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt, und der Lieferant wird den Kunden in einem solchen Fall benachrichtigen.

7.4             Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Kompetenz erbracht werden.

 

8.          Verpflichtungen des Kunden

8.1             Der Kunde muss:

8.1.1             sicherzustellen, dass die Bedingungen des Ordens vollständig und korrekt sind;

8.1.2             mit dem Lieferanten in allen Angelegenheiten, die Dienstleistungen betreffen, zusammenzuarbeiten;

8.1.3             dem Lieferanten, seinen Mitarbeitern, Agenten, Beratern und Subunternehmern Zugang zu den Räumlichkeiten, Büroräumen und anderen Einrichtungen des Kunden zu gewähren, soweit der Lieferant dies vernünftigerweise zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt;

8.1.4             dem Lieferanten die Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die der Lieferant vernünftigerweise für die Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherstellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und korrekt sind;

8.1.5             die Räumlichkeiten des Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen vorzubereiten;

8.1.6             alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen, die für die Dienste erforderlich sein können, vor dem Datum, an dem die Dienste beginnen sollen, einzuholen und aufrechtzuerhalten;

8.1.7             alle anwendbaren Gesetze, einschließlich der Gesundheits- und Sicherheitsgesetze, einhalten;

8.1.8             alle Materialien, Ausrüstungsgegenstände, Dokumente und sonstiges Eigentum des Lieferanten („Lieferantenmaterialien“) in den Räumlichkeiten des Kunden auf eigenes Risiko in sicherer Verwahrung zu halten, die Lieferantenmaterialien bis zu ihrer Rückgabe an den Lieferanten in gutem Zustand zu halten und die Lieferantenmaterialien nicht anders als gemäß den schriftlichen Anweisungen oder der schriftlichen Genehmigung des Lieferanten zu entsorgen oder zu verwenden; und

8.1.9             alle zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, die in der Dienstleistungsspezifikation und der Güterspezifikation festgelegt sind.

8.2             Wenn die Erfüllung einer der Verpflichtungen des Lieferanten aus diesem Vertrag durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder die Nichterfüllung einer relevanten Verpflichtung durch den Kunden verhindert oder verzögert wird („Kundenverzug“)der Lieferant:

8.2.1             hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Kunde den Kundenverzug behoben hat, und sich auf den Kundenverzug zu berufen, um ihn von der Erfüllung seiner Verpflichtungen jeweils in dem Maße zu befreien, in dem der Kundenverzug die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Lieferanten verhindert oder verzögert;

8.2.2             der Lieferant haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden entstehen oder entstanden sind und die direkt oder indirekt aus dem Versäumnis oder der Verspätung des Lieferanten bei der Erfüllung seiner in diesem Paragraphen dargelegten Verpflichtungen entstehen 8.2und

8.2.3             der Kunde erstattet dem Lieferanten auf schriftliche Aufforderung hin alle Kosten oder Verluste, die dem Lieferanten entstehen oder entstanden sind und die direkt oder indirekt aus der Nichterfüllung durch den Kunden resultieren.

9.           Preis, Gebühren und Bezahlung

9.1             Als Gegenleistung für die Bereitstellung von Waren und/oder Dienstleistungen durch den Lieferanten zahlt der Kunde den Preis für die Waren und die Gebühren für die Dienstleistungen.

9.2             Der Preis der Waren entspricht dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Preis.

9.3             Der Lieferant kann den Preis der Waren durch eine Mitteilung an den Kunden jederzeit vor der Lieferung erhöhen, um einer Erhöhung der Kosten der Waren Rechnung zu tragen, die auf eine Erhöhung zurückzuführen ist:

9.3.1             alle Faktoren, die sich der Kontrolle des Lieferanten entziehen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben, Import- oder Exportzöllen, Erhöhungen von Arbeits-, Material- und anderen Herstellungskosten, Änderung des geltenden Rechts);

9.3.2             jede Aufforderung des Kunden, das/die Lieferdatum/e, die Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Leistungsspezifikation zu ändern; oder

9.3.3             jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wird.

 9.4             Die Gebühren für die Dienstleistungen werden wie in der Bestellung festgelegt oder auf der Grundlage von Zeit und Material auf der Grundlage der veröffentlichten Tagessätze des Lieferanten berechnet. Die Tagessätze des Lieferanten für jede einzelne Person werden auf der Grundlage eines acht (8) Stunden-Tages (zwischen 08.00 und 17.00 Uhr) berechnet, der an Werktagen gearbeitet wird. Der Lieferant ist berechtigt, für Dienstleistungen, die außerhalb dieser Zeiten benötigt werden, zusätzliche Gebühren in Rechnung zu stellen.

9.5             Der Preis der Waren und die Gebühren für die Dienstleistungen ausgenommen:

9.5.1             Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.), die der Kunde zusätzlich zum geltenden Satz an den Lieferanten zu zahlen hat, vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen MwSt.-Rechnung; und

9.5.2             die Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, Reise- und Aufenthaltskosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Materialien und Dienstleistungen Dritter, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

 9.6             Der Lieferant kann dem Kunden die Waren und alle zusätzlichen Kosten und Ausgaben bei oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung der Waren in Rechnung stellen, es sei denn, die Bestellung erfolgt auf einer Pro-Forma-Basis, wie in Absatz 9.7.1 dargelegt. Der Lieferant kann dem Kunden die Dienstleistungen nach Fertigstellung der Dienstleistungen oder wie anderweitig in der Bestellung angegeben in Rechnung stellen.

9.7             Die Zahlungsbedingungen für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sind wie folgt:

9.7.1             Der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Erstbestellung oder alle weiteren Bestellungen danach auf Pro-Forma-Basis in Rechnung zu stellen. Der Kunde muss die Rechnung vollständig und in verrechneter Höhe bezahlen, bevor die Lieferung der Waren veranlasst wird. Die Zahlung hat in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen und ist auf das vom Lieferanten schriftlich benannte Bankkonto zu überweisen.

9.7.2             In dem Fall, dass der Lieferant dem Kunden Kreditbedingungen gewährt hat, muss der Kunde die Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und in frei verfügbaren Mitteln bezahlen. Die Zahlung hat in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen und ist auf das vom Lieferanten schriftlich benannte Bankkonto zu überweisen.

 9.8             Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung an den Lieferanten gemäß diesem Vertrag leistet, hat der Kunde auf den überfälligen Betrag Zinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bank of England zu zahlen. Diese Zinsen werden auf täglicher Basis ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags, sei es vor oder nach dem Urteil, berechnet. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

9.9             Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrags fälligen Beträge in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Abzügen oder Einbehalten) zu zahlen. Der Lieferant kann jederzeit, ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, jeden Betrag, den der Kunde ihm schuldet, mit jedem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.

9.10           Wenn der Kunde die dem Lieferanten im Rahmen dieses Vertrags geschuldete Zahlung nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach dem Fälligkeitsdatum leistet, ist der Lieferant berechtigt, weitere Warenlieferungen und/oder die Erbringung weiterer Dienstleistungen zurückzuhalten, bis diese Zahlung erfolgt ist. Darüber hinaus ist der Lieferant bei begründeten Bedenken hinsichtlich der Finanz- oder Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden Rechnungen auszustellen, bevor die Waren geliefert und/oder Dienstleistungen erbracht werden, und ist nicht verpflichtet, die Waren zu liefern und/oder die Dienstleistungen zu erbringen, bis die entsprechende Rechnung vollständig bezahlt ist.

10.         Geistiges Eigentum

10.1           Alle Geistigen Eigentumsrechte in oder aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen (mit Ausnahme der Geistigen Eigentumsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien) sind Eigentum des Lieferanten. Der Kunde wird auf angemessene Kosten des Lieferanten alle diese Dokumente ausführen und alle Handlungen und Dinge tun, die der Lieferant von Zeit zu Zeit verlangt, um dieser Klausel Wirkung zu verleihen.

10.2           Der Lieferant gewährt dem Kunden eine voll bezahlte, weltweite, nicht-exklusive, nicht-exklusive, gebührenfreie, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz zum Kopieren der Liefergegenstände (mit Ausnahme der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien) zum Zwecke des Empfangs und der Nutzung der Dienstleistungen und der Liefergegenstände, oder er wird dem Kunden eine solche Lizenz direkt gewähren.

10.3           Der Kunde darf die durch die Klausel gewährten Rechte nicht unterlizenzieren, abtreten oder anderweitig übertragen 10.2

10.4           Der Kunde gewährt dem Lieferanten eine voll bezahlte, nicht-exklusive, gebührenfreie, nicht übertragbare Lizenz zum Kopieren und Modifizieren aller Materialien, die der Kunde dem Lieferanten für die Dauer dieses Vertrags zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden zur Verfügung stellt.

11.         Beendigung

11.1           Ohne seine sonstigen Rechte oder Rechtsmittel zu beschränken, kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn

11.1.1          der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrags begeht und (falls ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung dieser Partei behebt;

11.1.2          der Kunde einen Schritt oder eine Handlung im Zusammenhang mit seinem Eintritt in die Verwaltung, vorläufige Liquidation oder einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer zahlungsfähigen Umstrukturierung), seiner Liquidation (entweder freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss, es sei denn zum Zweck einer zahlungsfähigen Umstrukturierung), der Bestellung eines Konkursverwalters für eines seiner Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit oder, falls der Schritt oder die Handlung in einer anderen Rechtsordnung erfolgt, im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung unternimmt;

11.1.3          der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt, aussetzt, einstellt oder damit droht, sie einzustellen; oder

11.1.4          sich die finanzielle Lage des Kunden in einem solchen Ausmaß verschlechtert, dass nach Ansicht des Lieferanten die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag angemessen zu erfüllen, in Gefahr geraten ist.

 11.2           Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant die Bereitstellung der Waren im Rahmen dieses Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde von einem der in Klausel 11.1.1 zu Klausel 11.1.4oder der Lieferant vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde im Begriff ist, sich einem von ihnen zu unterwerfen.

11.3           Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen nach diesem Vertrag fälligen Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt.

11.4           Bei Kündigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Kunde verpflichtet, alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Lieferanten unverzüglich an den Lieferanten zu zahlen.

11.5           Die Kündigung dieses Vertrags berührt nicht die Rechte und Rechtsmittel der Parteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts auf Schadenersatz in Bezug auf eine Verletzung dieses Vertrags, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder davor bestand.

11.6           Jede Bestimmung dieses Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt ist, bei oder nach der Kündigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

12.         Haftungsbeschränkung

12.1           Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Haftung des Lieferanten ein oder schließt sie aus:

12.1.1          Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit verursacht wurde, oder die Fahrlässigkeit;

12.1.2          Betrug oder betrügerische Falschdarstellung; oder

12.1.3          jede Angelegenheit, bei der es für den Lieferanten unrechtmäßig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.

 12.2           Vorbehaltlich Klausel 12.1

12.2.1          ist der Lieferant unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden haftbar, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung der gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder für indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben; und

12.2.2          die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig, darf unter keinen Umständen den Gesamtwert dieses Vertrags überschreiten.

13.         Allgemein

Keine der Parteien verstößt gegen diesen Vertrag und haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn eine solche Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Dauert der Zeitraum der Verzögerung oder Nichterfüllung acht (8) Wochen an, kann die nicht betroffene Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Partei kündigen.

14.         Allgemein

14.1         Abtretung und andere Geschäfte

Der Lieferant kann jederzeit alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf andere Weise mit ihnen handeln.

Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten weder ganz noch teilweise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben, als Treuhänder erklären oder auf andere Weise mit ihnen handeln.

14.2           Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, keine vertraulichen Informationen über die Geschäfte, Angelegenheiten, Kunden, Klienten oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, zu der die andere Partei gehört, oder über die Bedingungen dieses Vertrages an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist nach der Klausel ‎14.2.2. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet Gruppe in Bezug auf eine Partei diese Partei, jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft von Zeit zu Zeit dieser Partei und jede Tochtergesellschaft von Zeit zu Zeit einer Holdinggesellschaft dieser Partei. Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:

14.2.1          an ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zum Zwecke der Ausübung der Rechte der Partei oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag benötigen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offen legt, diese Klausel einhalten 14.2und

14.2.2          nach Maßgabe des Gesetzes, eines zuständigen Gerichts oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde.

Keine Partei darf die vertraulichen Informationen einer anderen Partei zu einem anderen Zweck verwenden als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag.

14.3           Vollständige Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und löscht alle früheren Vereinbarungen, Versprechungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Darstellungen und Absprachen zwischen den Parteien, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass ihr keine Rechtsmittel in Bezug auf Erklärungen, Darstellungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unabhängig davon, ob sie unschuldig oder fahrlässig abgegeben wurden) zustehen, die nicht in diesem Vertrag festgelegt sind. Jede Partei stimmt zu, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund einer Aussage in diesem Vertrag hat.

14.4           Variation

Keine Änderung dieses Vertrags ist wirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgt und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet ist.

14.5           Verzicht

Ein Verzicht auf ein Recht oder Rechtsmittel ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf einen späteren Bruch oder eine spätere Nichterfüllung. Eine Verzögerung oder Nichtausübung oder die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels darf weder auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel verzichten noch die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels verhindern oder einschränken.

14.6           Abfindung

Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit abgeändert, wie es notwendig ist, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Wenn eine solche Änderung nicht möglich ist, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jegliche Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung im Rahmen dieses Paragraphen berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.

14.7           Mitteilungen

14.7.1          Alle Benachrichtigungen oder andere Mitteilungen, die einer Partei im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Vertrag gemacht werden, müssen schriftlich erfolgen, an diese Partei an ihren eingetragenen Firmensitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihre Hauptniederlassung (in jedem anderen Fall) oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, adressiert sein und persönlich zugestellt werden, per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag, einem kommerziellen Kurierdienst oder per E-Mail (vorausgesetzt, es folgt eine Papierkopie per Post).

14.7.2          Eine Mitteilung oder andere Mitteilung gilt als erhalten: wenn sie persönlich übergeben wird, wenn sie an der in Klausel 14.7.1bei Versand durch vorausbezahlte Post erster Klasse oder einen anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen kommerziellen Kurier an dem Tag und zu der Zeit, an dem der Zustellschein des Kuriers unterzeichnet wird; oder bei Zustellung per E-Mail einen Werktag nach der Übermittlung.

14.7.3          Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren.

 14.8           Rechte Dritter

Niemand außer einer Vertragspartei hat das Recht, eine der Bestimmungen dieses Vertrags durchzusetzen.

14.9           Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich vertraglicher und außervertraglicher Streitigkeiten), die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seiner Bildung ergeben, unterliegen den Gesetzen Englands und sind nach diesen auszulegen. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte Englands die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (vertraglich oder außervertraglich) haben, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben.